Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Großkrotzenburg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und
Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Großkrotzenburg www.grosskrotzenburg.de
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeinde Großkrotzenburg
Der Gemeindevorstand
Bahnhofstraße 3
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Gemeinde Großkrotzenburg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei, jedoch bemühen wir uns um Barrierearmut.
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
- Die Alternativtexte für Bilder sind nicht bei allen Grafiken hinterlegt, dies wird nach und nach ergänzt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an rathaus@grosskrotzenburg.de.
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
- Inhalte in Leichter Sprache
- Alternativtexte für Bilder verbessern und ausbauen
- Anpassung PDF-Dateien. Da es sich bei PDF-Dateien meist um Satzungen und Formulare handelt, werden diese bei einer Aktualisierung angepasst.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit(at)rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.10.2021 erstellt