Ortsansicht Großkrotzenburg

Neue Gebührenordnung 


26. Änderung der Gebührenordnung des Müllabfuhr-Zweckverbandes Großkrotzenburg und Hainburg

Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I, S. 318), des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 11.12.2019 (GVBl. S. 416) und der Satzung des Müllabfuhr-Zweckverbandes vom 30.10.1975, zuletzt geändert am 11.12.2007, hat die Verbandsversammlung des Müllabfuhr-Zweckverbandes Großkrotzenburg und Hainburg am 08.12.2022 folgende Änderung der Gebührenordnung beschlossen:

§ 3 der Gebührenordnung vom 25.01.1973, zuletzt geändert durch die 25. Änderung vom 06.11.2018, wird wie folgt geändert:

§  3

Gebühren

Abs. 2

Die Gebühren betragen:

a) für die einmalige Entleerung der grünen Tonne, die zweimalige Entleerung der Restmülltonne einschließlich Verbrennung, und die zweimalige Abfuhr der Biotonne einschließlich Entsorgung pro Monat und einer dreimaligen Sperrmüllabfuhr pro Jahr (maximal 3 m³ pro Abfuhrtag) und einer vierteljährlichen Sondermüllabfuhr in der Mitgliedsgemeinde Hainburg, monatlich

 für das   60-l-Gefäß             € 14,50

für das   80-l-Gefäß              € 19,35

für das 120-l-Gefäß             € 29,00

für das 240-l-Gefäß             € 58,00

 

b) für die einmalige Entleerung der grünen Tonne und die zweimalige Entleerung der Restmülltonne einschließlich Verbrennung, und die zweimalige Abfuhr der Biotonne einschließlich Entsorgung pro Monat und einer dreimaligen Sperrmüllabfuhr pro Jahr (maximal 3 m³ pro Abfuhrtag) und bei sechsmaliger Sondermüllabfuhr pro Jahr in der Mitgliedsgemeinde Großkrotzenburg, monatlich

                                                                      

für das   60-l-Gefäß              € 16,00

für das   80-l-Gefäß              € 21,30

für das 120-l-Gefäß             € 32,00

für das 240-l-Gefäß             € 64,00


c) Für die Entleerung eines Restmüll-Containers (1,1 cbm) bei wöchentlich einmaliger Entleerung, einschließlich Verbrennung für die Mitgliedsgemeinde Hainburg, monatlich

€ 285,00

           

           

e)      Für die einmalige Gestellung, Mitnahme und Verbrennung eines Müllsackes bis 70 l Inhalt für die Mitgliedsgemeinden Großkrotzenburg und Hainburg

€ 4,00

 

Abs. 11 

gestrichen.

 

§  10

Inkrafttreten

Die Änderung der Gebührenordnung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Hainburg, 09. Dezember 2022

Der Verbandsvorstand
Alexander Böhn
Vorsitzender