Amtliche Bekanntmachung
Nachrücker in der Gemeindevertretung
Die bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg gewählte Bewerberin
über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - Krotzebojer Grüne, KG ,lfd. Nr. 12, Frau Maja-Sophie Wedel hat mit Schreiben vom 12.10.2024 ihr Mandat niedergelegt.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten
Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg
nachrückt:
Nr. 7 – Krotzebojer Grüne, KG, lfd. Nr. 11, Herr Moritz Ruf, Großkrotzenburg, 537 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom
Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Nicole Krämer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb
der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Großkrotzenburg, 29.10.2024
Die Gemeindewahlleiterin der
Gemeinde Großkrotzenburg
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg