Ortsansicht Großkrotzenburg

Amtliche Bekanntmachung

Nachrücker in der Gemeindevertretung


Die bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg gewählte Bewerberin

über den Wahlvorschlag:

Nr. 7 - Krotzebojer Grüne, KG ,lfd. Nr. 12, Frau Maja-Sophie Wedel hat mit Schreiben vom 12.10.2024 ihr Mandat niedergelegt.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten

Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Großkrotzenburg

nachrückt:

Nr. 7 – Krotzebojer Grüne, KG, lfd. Nr. 11, Herr Moritz Ruf, Großkrotzenburg, 537 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei

Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines

Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom

Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000

Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Nicole Krämer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb

der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe

nicht mehr geltend gemacht werden.

Großkrotzenburg, 29.10.2024


Die Gemeindewahlleiterin der

Gemeinde Großkrotzenburg

Bahnhofstraße 3

63538 Großkrotzenburg