Ortsansicht Großkrotzenburg

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr


Das unberechtigte Mitnehmen oder Verstellen von Verkehrszeichen stellt in der Regel einen Diebstahl beziehungsweise eine Sachbeschädigung dar.

Mehr wird daraus, wenn das fehlende Verkehrszeichen Auswirkungen auf den Straßenverkehr hat. In diesen Fällen wird häufig ein „erheblicher Eingriff in den Straßenverkehr“ angenommen. Dies regelt der §315 b StGB. Verkehrsschilder unterfallen als „Anlage des öffentlichen Straßenverkehrs“ dieser Vorschrift. Wer ein Verkehrsschild unberechtigt als Souvenir mitnimmt, “beseitigt“ die Anlage in strafbarer Weise. Gleiches gilt, wenn das Verkehrszeichen übermalt/überklebt und dadurch unkenntlich gemacht wird.

Sollten Sie Beobachtungen dieser Art machen, bittet die Ordnungsverwaltung um Ihre Mithilfe. Informieren Sie uns gerne unter ordnungsamt@grosskrotzenburg.de

Vielen Dank!

Die Ordnungsbehörde
der Gemeinde Großkrotzenburg