Ortsansicht Großkrotzenburg

Fälligkeit von Steuern und Abgaben


Die zu zahlenden Beträge entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Grundbesitzabgabenbescheiden bzw. den derzeit gültigen Gewerbesteuerbescheiden.

Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse Großkrotzenburg alle Steuerbeträge, die bis zum 15.02.2022 noch nicht eingegangen sind, automatisch anmahnt.

Hierbei fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Mahngebühren basieren auf der Verwaltungskostenordnung zum Hess.VwVG und entstehen mit Versenden des Mahnschreibens.  Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abgabenordnung bereits mit Ablauf der Fälligkeit und werden für jeden angefangenen Monat der Säumnis erhoben.

Nach weiteren drei Wochen erfolgt die Ausschreibung der Vollstreckungsaufträge für alle noch rückständigen Steuern, Abgaben und Mahngebühren.

Die Gemeindekasse empfiehlt, von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat Gebrauch zu machen. Hierfür finden Sie ein Formular unter www.grosskrotzenburg.de/Rathaus&Politik/Service/Formulare

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindekasse per Email an Gemeindekasse@Grosskrotzenburg.de oder telefonisch unter dem Anschluss 06186/2009-290+292 zur Verfügung.