Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2022 die
2. Rate für folgende Steuern und Abgaben fällig ist:
Grundsteuer A und B und Müllgebühren sowie Gewerbesteuervorauszahlungen. Die zu zahlenden Beträge entnehmen Sie bitte den derzeit gültigen Grundbesitzabgabenbescheiden bzw. den derzeit gültigen Gewerbesteuerbescheiden.
Bitte beachten Sie bei der Überweisung/ Daueraufträgen, dass die Quartalsfälligkeiten der Grundsteuer um 0,01 EURO abweichen können.
Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse Großkrotzenburg alle Steuerbeträge, die bis zum 15.05.2022 noch nicht eingegangen sind, automatisch anmahnt.
Hierbei fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Mahngebühren basieren auf der Verwaltungskostenordnung zum Hess VwVG und entstehen mit Versenden des Mahnschreibens. Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abgabenordnung bereits mit Ablauf der Fälligkeit und werden für jeden angefangenen Monat der Säumnis erhoben.
Nach weiteren drei Wochen erfolgt die Ausschreibung der Vollstreckungsaufträge für alle noch rückständigen Steuern, Abgaben und Mahngebühren.
Die Gemeindekasse empfiehlt, von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat Gebrauch zu machen. Hierfür finden Sie ein Formular unter: https://www.grosskrotzenburg.de/rathaus-politik/service/formulare/.