Zuständigkeit für Einbürgerungsanträge der Großkrotzenburger Bürgerinnen und Bürger
Da die Gemeinde Großkrotzenburg die Einwohnerzahl von 7.500 seit geraumer Zeit überschreitet, fällt die Zuständigkeit zur Antragsstellung von Einbürgerungsanträgen nunmehr ab dem 01.06.2022 in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsverwaltung.
Wenn Sie einen Einbürgerungsantrag stellen wollen oder hierzu Fragen haben, können Sie sich telefonisch oder per Mail an nachfolgende Sachbearbeiterinnen wenden.
E-Mail: einbuergerungen@grosskrotzenburg.de
Frau Nicole Krämer
Tel. 06186/2009-230
Frau Chiara Flotow
Tel. 06186/2009-240