Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass am 01.07.2022 folgende Steuern und Abgaben fällig sind:
Hundesteuer sowie Grundsteuer A und B und Abfallgebühren für Jahreszahler.
Die fälligen Beträge entnehmen Sie bitte den Ihnen vorliegenden gültigen Hundesteuerbescheiden bzw. Grundbesitzabgabenbescheiden.
Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse Großkrotzenburg alle Steuerbeträge, die bis zum 01.07.2022 noch nicht eingegangen sind, automatisch anmahnt. Hierbei fallen Mahngebühren und Säumniszuschläge an. Nach weiteren drei Wochen erfolgt die Ausschreibung der Vollstreckungsaufträge für alle noch rückständigen Steuern, Abgaben und Mahngebühren.
Die Gemeindekasse empfiehlt, von der Möglichkeit einer Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat Gebrauch zu machen.
Hierfür finden Sie ein Formular unter: https://www.grosskrotzenburg.de/rathaus-politik/service/formulare/ .