Grundsteuerreform 2025
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29.11.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A von 720 auf 979 Prozent und für die Grundsteuer B von 660 auf 627 Prozent festgesetzt. Die Anpassung der Hebesätze ist auf Empfehlung der Hessische Steuerverwaltung erfolgt. Die Gemeinde Großkrotzenburg setzt somit die Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 um. Die Gemeinde wird daraus keine Mehreinnahmen erzielen. Das Steueramt der Gemeinde Großkrotzenburg wird Anfang Januar die Grundbesitzabgabenbescheide verschicken. Die erste Fälligkeit wird am 15.02.2025 bzw. für Jahreszahler der 01.07.2025 sein.
Die Grundsteuermessbeträge sind von Seiten des Finanzamtes auf der Grundlage der abzugebenden Grundsteuererklärungen im Jahr 2022 bereits ergangen. Veränderungen für jede einzelne Liegenschaft werden sich daraus ergeben. Dieser Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt ihre jährlich zuzahlende Grundsteuer. Bei Rückfragen oder Widersprüchen zur Höhe Ihres Messbetrages wenden Sie sich bitte an das Finanzamt in Hanau.
Wir stehen Ihnen gerne zu den Öffnungszeiten zur Verfügung, alternativ erreichen sie uns per Mail: Grundsteuer2025@grosskrotzenburg.de
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es bei Eigentümerwechseln ab dem Jahr 2022 zu systembedingten Fehlern kommen könnte. Auch in diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Emailadresse.