Ortsansicht Großkrotzenburg

gEBURT

Geburt

SIE HABEN NACHWUCHS

Was ist bei der Geburt Ihres Kindes zu tun?

  • Innerhalb einer Woche ist die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
  • Sofern es sich um eine Totgeburt handelt, ist diese spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag anzumelden.


Mitzubringen sind
 
bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsanzeige (Formular wird vom Krankenhaus ausgestellt)
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes (von beiden unterschrieben)
  • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und ggf. des Anzeigenden
  • Familienstammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte)
  • Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten


bei einem Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist:

  • Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Anzeigenden
  • Geburtsurkunde der Mutter (wenn ledig) oder
  • beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Auflösungsvermerk (wenn Mutter geschieden oder verwitwet) oder
  • Eheurkunde der Eltern (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte)


(Eine freiwillige Angabe sind evtl. akademische Grade der Eltern, die allerdings, sofern die Eintragung gewünscht wird, nachzuweisen sind (Nachweis bereits im Familienbuch vorhanden oder Diplomurkunde etc. mit vorlegen.) Urkunden sind jeweils im Original und ausländische Urkunden außerdem mit einer Übersetzung vorzulegen.
 

Für weitere Auskünfte vor allem auch in Bezug auf

  • Vaterschaftsanerkennung und
  • Namenserteilungen

steht Ihnen das Standesamt unter der Rufnummer 06186 2009 280 gerne zur Verfügung.