Sterbefall
Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen („Beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen,
- Ort und Tag seiner Geburt,
- seine Religionszugehörigkeit,
- sein letzter Wohnsitz,
- sein Familienstand sowie
- Ort und Zeitpunkt des Todes.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Was kostet die Dienstleistung?
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 11,00 Euro, für das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5,50 Euro.
Erforderliche Unterlagen im Todesfall
Im Todesfall ist es notwendig, einige erforderliche Unterlagen beizubringen. Hier ist eine Liste aller Unterlagen, damit Sie doppelte Wege und unnötige Zeitverluste vermeiden
- Personalausweis des Verstorbenen.
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein.
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde.
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch.
- Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch.
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners.
- Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen